VERTRAUEN. SICHERHEIT. SERIOSITÄT.

DAS GEHT NUR GEMEINSAM.

Unsere Leistungen

Durch unseren Managed Service und die Bestellung als externe Hinweisgeber-Beauftragte übernehmen wir für unsere Kunden 100 % der Anforderungen, die sich aus der EU-Hinweisgeber-Richtlinie sowie nationaler Gesetze (u. a. HinSchG und dazugehörige Landesgesetze) ergeben.

Unser webbasiertes, sicheres und anonymes Hinweisgebersystem ist rund um die Uhr verfügbar und bindet keine internen Ressourcen.

Eingehende Hinweise werden durch uns vorqualifiziert und an die jeweiligen Verantwortlichen weitergegeben.

Als neutrale Stelle übernehmen wir die Kommunikation mit den Hinweisgeber und schützen seine Identität.

Wir beobachten stetig die maßgebliche Rechtssituation, worauf unser System und unsere Prozesse direkt angepasst werden.

EU-Hinweisgeber-Richtlinie

Wir sind TÃœV zertifizierte Hinweisgeber-Beauftragte

Die EU-Hinweisgeber-Richtlinie

Ab dem 17.12.2021 gilt in der Europäischen Union die sog. Hinweisgeber- (Whistleblowing-)Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937). Diese soll zu einer intensiveren Aufdeckung und Unterbindung von Compliance-Verstößen führen. Eine EU-weite einheitliche Regelung soll Hinweisgeber und ihre Unterstützer besser schützen.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), seit dem 2 Juli 2023 in Kraft. Nach und nach werden die Landesgesetze für die öffentlichen Stellen erlassen.

Pflichten für Unternehmen

Ein zentraler Punkt der Richtlinie ist die Verpflichtung zur Einrichtung einer Meldestelle für Hinweisgeber. Diese Verpflichtung betrifft Gemeinden ab 10.000 Einwohner und Unternehmen ab 250 Mitarbeiter zum Stichtag. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeiter haben diese Stelle seit dem 17.12.2023 zu etablieren.

Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen Hinweisgeber ebenfalls eine Möglichkeit zur Meldung von Verstößen geben.

Hinweisgebende Personen können Beschäftigte sowie auch externe Dritte sein, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Informationen über Verstöße erhalten haben.

Die Folgen

Bei der Gestaltung des Meldesystems müssen der Richtlinie entsprechende Mindeststandards eingehalten werden, wie u. a. die Bereitstellung eines oder mehrerer Meldekanäle und die Wahrung der Vertraulichkeit und Anonymität des Hinweisgebers.

Betroffene Hinweise gemäß der Richtlinie sind Verstöße gegen das Unionsrecht bzgl. Geldwäsche, Datenschutz, Umweltschutz, Unterschlagung, Interessenskonflikete, Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte. Die deutsche Gesetzgebung könnte dies auf alle Verstöße gegen das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und alle sonstigen Verstöße gegen Gesetze, Rechtsverordnungen und sonstige Vorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union ausweiten.

Ãœber uns

dreiplus – Auf einen Blick


Unsere Kerntätigkeit ist die Bestellung als externe (Whistleblowing-) Hinweisgeber-Beauftragte für Behörden sowie Unternehmen des Mittelstandes bis hin zur Wirtschaftsprüfungspflicht.

Wir unterstützen hiermit die Verantwortlichen durch ein sicheres und gesetzeskonformes System beim Umgang mit Hinweisgebern.

Auf diese Weise wirken wir - gemeinsam mit unseren Kunden – auf die Einhaltung und Umsetzung der Europäischen Hinweisgeber-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) hin, deren Umsetzungsverpflichtung ab dem 17.12.2021 besteht.

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Dominic Spengler


Dominic Spengler ist Hinweisgeberbeauftragter für die dreiplus. Seine berufliche Laufbahn begann 2014 mit dem Studiengang Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) an der dualen Hochschule Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen. Zwischen 2014 und 2021 war Hr. Spengler Tätigkeit als IT- Beauftragter der DATEV-Niederlassungen Dortmund, Münster und Essen und Sicherheitsbeauftragter der NL Dortmund. Während seiner Tätigkeit richtete er die DATEV- Software bei Mandaten ein und betreute die internen IT-Infrastruktur mit Projektentwicklung. Im Oktober 2021 wechselte er in die Rolle des Datenschutzbeauftragten bei der zweiplus. Parallel dazu startete er ein Master-Studiengang im Bereich IT-Recht (LL.M.) an dder Universität des Saarlandes. Im August 2023 wurde er Partner und führt mit Hr. Stöver die strategischen und operativen Geschäfte der dreiplus und zweiplus.

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TAMO STÖVER


Tamo Stöver ist Hinweisgeber-Beauftragter und seit 2007 Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV). Der gelernte Zerspanungstechniker arbeitet zunächst als staatlich geprüfter Techniker bei BMW in Berlin. Mitte der 80er Jahre macht er erste Erfahrungen mit IT-gesteuerten Messmaschinen. Er wechselt zum amerikanischen IT- und Beratungsunternehmen IBM, wo er als Organisationsprogrammierer und Informatiker arbeitet. Nach fünf Jahren entschließt sich Stöver, sein eigenes Systemhaus für Rechtsanwälte und Notare zu gründen, das deutschlandweit agiert. Er ist verheiratet. Die Zusammenarbeit mit Dominic Spengler besteht bereits seit 10 Jahren und seit 2023 mit der Partnerschaft in dem Tochterunternehmen zweiplus.

Qualifikationen / Zertifkate


  • Hinweisgeber-Beauftragte (TÃœV)
  • DIN ISO 2700x-Auditoren
  • Datenschutzbeauftragte (TÃœV)
  • Datenschutz-Auditoren (TÃœV)

Kontakt

dreiplus GmbH


  • Hochstraße 11
  • Alsbach-Hähnlein
  • T: +49 (0)6257 / 956 44 33
  • info@drei.plus